Mit dem Versenden Ihres Buchungsanliegens stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Horst Schmitz
private Wohnungsvermittlung
Segerothstr. 75
45141 Essen
zu.

Die Mindestbuchungsdauer beträgt je nach Saison 3 bzw. 7 Übernachtungen. Für kürzere Buchungszeiten, oder Lücken die durch größere Buchungen entstanden sind, setzen Sie sich bitte per Telefon 0201/ 83 25 170 oder 0176 634 887 98 oder Email: syltbuchen@t-online.de mit mir in Verbindung. Ihre Buchung ist zunächst als ANFRAGE  anzusehen und der Vermieter behält sich bis zur Bestätigung der Internet-Buchung anderweitige Vermietung vor.

Wenn Sie Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher nicht selbst mitbringen wollen, vermieten wir Ihnen bei Vorbestellung gerne Wäschepakete. Ein Wäschepaket kostet 30,00 € und hat folgenden Inhalt: 1 Garnitur Bettwäsche, 1 Badehandtuch, 2 Handtücher, 1 Badematte und 1 Geschirrtuch.

Die Wohnungen sind vollständig auf die Nutzung als Ferienwohnung eingerichtet. Für Schäden, die durch Sie, Besucher, Ihre Mitreisenden oder Haustiere entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Die Wohnung ist besenrein zu übergeben, d.h. Müll entsorgen und Geschirr abwaschen. Die im Vertrag vereinbarte Personenzahl ist bindend. Untervermietungen sind nicht gestattet. Auf den Parkflächen und unserem privaten Gelände  wird für evtl. Personen oder Sach - Schäden  nicht gehaftet. Die Kurtaxe ist beim Verwalter bei der Anreise zu zahlen. Die in der Wohnung ausliegende Hausordnung ist einzuhalten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Mitbewohner!

Stornierung von reservierten Ferienwohnungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Oft sind die aus Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten nicht bekannt. Der Beherbergungsvertrag ist wie jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht von beiden Vertragspartnern zu erfüllen, d.h. er kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden. Die Bestellung einer in einem Vermieterbetrieb gebuchten Ferienwohnung kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, wie der Kauf z.B. eines Autos, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist nicht entscheidend. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird er Gast von den Vertragspflichten befreit. Der Hotel- und Gaststättenverband hat hierzu folgende Stellungnahme formuliert:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Mietvertrag gilt als für beide Seiten verpflichtend abgeschlossen sobald der Gast den Mietvertrag & Buchungsbestätigung erhalten hat.
  4. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  5. Der Mietvertrag kann nur in schriftlicher Form "Einschreiben" gekündigt werden. Egal ob der Mieter die Räume noch nicht belegt hat oder aus welchem Grunde auch immer "Vorzeitig abreisen will!"
  6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

    In welchen Fällen kann ich von der Reise zurücktreten und was kostet das?
    Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Reise zurück treten (§651 i BGB).

    Der Reiseveranstalter verliert in diesem Fall seinen Anspruch auf den Reisepreis; eine etwaige Anzahlung ist zurück zu zahlen. Der Veranstalter kann allerdings vom Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen (Stornogebühren; § 651 i Abs. 2 BGB). Sie errechnet sich so, dass vom Reisepreis zum einen das abgezogen wird, was der Veranstalter durch die Nichtteilnahme erspart (z.B. Verpflegungskosten). Abgezogen werden zum anderen Einnahmen, die der Veranstalter durch anderweitigen Verkauf der Reise oder einzelner Reiseleistungen einnimmt. Wichtig ist dabei, dass der Veranstalter im Prozess Fall die Angemessenheit der Entschädigung und damit auch beweisen muss, dass ihm eine anderweitige Verwertung der Reise nicht möglich war. Der Veranstalter ist verpflichtet, den infolge des Rücktritts nicht besetzten Platz anderweitig zu besetzen, sofern entspr. Nachfrage besteht. Unterlässt er dies, so muss sich der Reiseveranstalter den objektiv möglichen Erwerb anrechnen lassen. Ist die Reise trotz Rücktritt ausgebucht, so können dem Reisenden nur Umbuchungskosten in Rechnung gestellt werden. Zulässig ist eine im Reisevertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Pauschalierung der Rücktrittsentschädigung mit einem Prozentsatz des Reisepreises. Dabei ist es auch möglich, dass der Veranstalter sich vorbehält, nach seiner Wahl entweder die Pauschale oder eine konkret berechnete höhere Entschädigung zu verlangen. Die Stornopauschale muss angemessen sein, sonst ist die Vereinbarung unwirksam. Ob dies der Fall ist, ist danach zu beurteilen, welche Aufwendungen der Veranstalter in der jeweiligen Reise Art üblicherweise erspart (z.B. Flugpauschalreise oder Ferienwohnung). Für jede Reise Art kann der Reiseveranstalter unter Berücksichtigung der üblicherweise ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden. Vgl. § 651 i Abs. 3 BGB. Der Reisende muss die Möglichkeit haben, nachzuweisen, dass ein geringerer als der im Rahmen einer Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

    Bei Ferienwohnungen:
    20%     bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn
    50%     bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
    80%     bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn Der Veranstalter kann überhaupt keine Stornoentschädigung verlangen, wenn die Reise wegen höherer Gewalt abgesagt wird (§651 j BGB) oder wenn der Reisende zum Rücktritt berechtigt hat, weil der Veranstalter den Reisepreis nach Vertragsschluss unzulässig erhöht oder die Reiseleistungen einseitig verändert hat (§ 651 a BGB). Hinweis: Der Rücktritt des Reisenden darf für Mitreisenden keine Auswirkungen haben - so dürfen beispielsweise keine zusätzlichen Einzelzimmerpauschalen gefordert werden.
    (Quelle: AnwaltOnline)

  7. Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast mindestens 80 % des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel weniger als 20 % des vereinbarten Preises ausmachen.
  8. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  9. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4b) errechneten Betrag zu bezahlen.
  10. Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Niebüll (Amtsgericht Niebüll).

Zur Vermeidung der in Ziff 4 u.U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Die Wohnungen können in der Regel nach der Reinigung, so gegen 16 Uhr, am Ankunftstag sofort bezogen werden.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, wenn an Spitzentagen die Übergabe erst nach 16.00 Uhr erfolgen kann. Am Abreisetag bitten wir Sie bis spätestens 10.00 Uhr die Wohnung zu verlassen, damit der Nachmieter rechtzeitig die Wohnung gereinigt vorfindet.

Für Einflüsse und Zustände die außerhalb des Machtbereiches des Vermieters liegen (Stromversorgung , Wasserversorgung etc. ) kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.

Dieser Vertrag wird rechtskräftig, wenn die Internetbuchung vom Vermieter bestätigt wird.

Ein Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises ist innerhalb von 8 Tagen zu überweisen. Der Rest wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, inkl. Wäsche, Endreinigung und aller Wohnungskosten. Die Kurtaxe ist auf Sylt Pflicht und wird bei der Ankunft bei dem Verwalter in bar bezahlt.

Wichtige Informationen:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gegenseitigen vertraglichen Verpfichtungen- Bereitstellung der Wohnung/en und Zahlung der Miete-, anders als bei einem Beherbergungsverbot, erbracht werden können. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete entfällt mithin nicht nach §§ 275,326 BGB

Im Falle einer Stornierung versuchen wir die Wohnung/en weiter zu vermieten. Gelingt dies nicht wäre der Gesamtbetrag abzüglich der Nebenkosten fällig und es würde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 anfallen. Im Falle von Krankheit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Diese finden Sie hier.

Allianz Global Assistance Reiserücktrittversicherung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des Mietvertrages. Stand 01. Mai 2023

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